Empfehlung Schulleitungspensen
An unserer Mitgliederversammlung von Mitte Januar haben die Anwesenden einstimmig den vorgestellten Vorschlag bezüglich der neu formulierten Empfehlungen der Schulleitungspensen angenommen. Grundsätzlich basieren sie als Referenzgrösse nach wie vor auf der Menge der Schülerinnen und Schüler. Diese Empfehlungen sind viel detailliert als bisher und berücksichtigen nun auch in einem Faktor die Schuladministration. Ein minimales Sockelpensum wird für eine Schulleitung vorgeschlagen, unabhängig von der Zahl der Schulkinder. In der Empfehlung wird auch die jeweilige Struktur der Schulen, einstufig oder zweistufig, mit oder ohne Musikschule oder Tagesstrukturen, berücksichtigt. Eingeflossen in die Empfehlungen sind weitere Funktionsträger des Schulträgers wie Mitarbeitende einer Gemeindeverwaltung, die oft in einstufig geführten Primarschulen mittlerer und kleiner Grösse wesentliche Aufgaben wahrnehmen. Oft ist es die Finanzverwaltung einer Gemeinde, die für das Lohn- und Versicherungswesen der Schule zuständig ist.
Eine Aussage zum Pensum wird auch bei der zweistufig geführten Schule, in der Regel grosse Schule mit mehreren Standorten, gemacht.